Auszug aus den Statuten (gekürzte Fassung):

§ 1 Der Verein führt den Namen "Volkshochschule Ziersdorf"

§ 2 Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist und den Prinzipien der Demokratie, der Freiwilligkeit und der Überkonfessionalität beruht, bezweckt, durch volksbildnerische Veranstaltungen zur Förderung der Volksbildung beizutragen.

§ 3 Die erforderlichen Mittel zur Erreichung des Zweckes werden durch freiwillige Spenden und Gebürhen der einzelnen Veranstaltungen aufgebracht.

§ 4 Die Mitglieder des Vereines gliedern sich in ordentliche Mitglieder, außerordentliche Mitglieder und Ehrenmitgliedern auf

§ 8 Rechte der Mitglieder: Die ordentlichen Mitglieder besitzen das Stimmrecht in der Hauptversammlung sowie das aktiv und das passive Wahlrecht. Alle Mitglieder haben das Recht, die Einrichtungen des Vereines in Anspruch zu nehmen. Die außerordentlichen und Ehrenmitglieder genießen weder das aktive noch das passive Wahlrecht.

§ 9 Sämtliche Mitglieder haben nach besten Kräften und bestem Können die Interessen des Vereines stets voll zu wahren und zu fördern.

§ 15 Der Obmann vertritt den Verein in allen Belangen, so auch nach außen und führt den Vorsitz im Vorstand und in der Hauptversammlung. Wichtige Geschäftsstücke, insbesonders den Verein verpflichtende Urkunden und dergleichen, zeichnet er gemeinsam mit dem Schriftführer, in Geldangelegenheiten gemeinsam mit dem Kassier.